Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses im Außenbereich im Stadtteil  Breitfurt – Führung eines Rechtsstreites von erheblicher Bedeutung

Lukas Paltz
Lukas Paltz

1. Neubau an Stelle der Scheune – Klage

Kernproblem: Wir können als Stadtrat keinen Blankoscheck ausstellen können, da für jeden das gleiche Recht gelten soll. Das Baurecht sieht keine Möglichkeit für einen solchen Bau in der Form an dieser Stelle vor.
Warum der Landrat sich über einen einstimmigen Stadtratsbeschluss hinweggesetzt und diesen Blankoscheck ausstellt, bleibt mehr als schleierhaft. Damit wird die Rechtsposition der öffentlichen Hand ohne Notwendigkeit geschwächt und Zugeständnisse ohne Gegenleistung an den Eigentümer gemacht. Das Angebot seitens der Verwaltung einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan zu erstellen, in dem konkrete Vorgehensweisen und Maßnahmen abgestimmt werden, wurde von dem Eigentümer leider abgelehnt.

Wir – der Stadtrat – sind hier nicht die Blockierer, sondern möchten nur, dass gleiches Recht für alle gilt!

• Das Betriebskonzept ist nicht schlüssig, es ist unvollständig und nur sehr unkonkret dargestellt.
• Selbst wenn das Konzept schlüssig wäre, sind die Vorrausetzungen für den Bau eines Wohnhauses nach einschlägiger Rechtsprechung nicht gegeben.
(Denn: Ob das Wohnhaus im rechtlichen Sinne dem Betrieb einer Baumschule “dient”, ist in dem Fall bereits richterlich geklärt; anders sieht dies z.B. bei einem Landwirtschaftsbetrieb mit Tieren aus, da diese wesentlich pflegeintensiver als Pflanzen sind.)
• Wieso zunächst der Wohnhausbau, dann die Betriebserrichtung erfolgen soll, kann ebenso in Frage gestellt werden. Der Betrieb könnte längst errichtet sein, wenn der Wille tatsächlich bestünde. Eine dauerhafte und ernsthafte Betriebsführung – wie rechtlich erforderlich ist – konnte bislang von dem Bauherrn nicht nachgewiesen werden.

Für uns Grüne bleiben demnach die Fragen bestehen, wieso hier ein Neubau ohne Auflagen und ohne bestehende Rechtsgrundlage in bester Lage ermöglicht werden soll. Andere Menschen bekommen ihre Bauvorhaben versagt, da sie sich zwei Meter im Außenbereich befinden. Wie soll man eine solche Sonderbehandlung bei den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen?

2. Renovierung Herrenhaus – Widerspruch gegen neue Ersetzung des Einvernehmens (Tischvorlage)

Das Vorgehen zeigt: Auch mit dieser Bauvoranfrage soll nur irgendwie eine Möglichkeit geschaffen werden, um den Neubau am Kirchheimer Hof zu ermöglichen.
In Unterlagen ist von Abriss die Rede. Wie viel abgerissen werden soll, ist aus den eingereichten Unterlagen jedoch nicht ersichtlich. Auch nicht, welche Nutzung im Gebäude überhaupt geplant ist. (Verweis: Anhörungsschreiben Dr. Groß vom 27. Dezember)
Wir sollen hier, ohne vorliegende Genehmigung des Denkmalamtes, einen Blankoscheck ausstellen und wissen nachher nicht, was mit dem Gebäude geschieht. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht einmalig.

Im Sinne unserer bisherigen Linie kann es daher nur heißen: Schutz des Denkmals und gleiches Recht für alle. Daher ist dieses Bauvorhaben für uns in der Form nicht zulässig.
Die Stadt muss hier von ihren Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch machen – nicht um eine Sanierung zu verhindern, sondern um überhaupt eine denkmalgerechte Lösung zu bekommen.
Der übliche Verfahrensweg sollte eingehalten werden: Zuerst zum Denkmalamt, dann Vorlage einer konkreten Planung und dann Entscheidung im Stadtrat.

In diesem Fall ist das Vorgehen jedoch insgesamt ziemlich ungewöhnlich: Es gibt wenige Unterlagen und kaum Informationen für die Stadt. Es entsteht schon regelrecht der Eindruck, dass auf ein Versäumnis oder ähnliches gehofft wird, um doch eine Baugenehmigung erwirken zu können.

Das Verhalten des Landrates ist aus unserer Sicht daher mehr als unangemessen. Gerade der Landrat sollte sich – als Jurist – an Recht und Gesetz halten und nicht Baurecht für Einzelne schaffen. Dies ist ein einmaliger Vorgang, der rechtsstaatlichen Grundsätzen entbehrt. Andere Bürgerinnen und Bürger wären bei der Renovierung ihrer Denkmäler sicher auch froh, sie bekämen eine solch außergewöhnliche Schützenhilfe vom Landrat persönlich.

SPD: Das Verhalten der SPD ist für uns auch recht widersprüchlich. Zuerst hatten der Denkmalschutz und der Erhalt des Herrenhauses oberste Priorität. Nun, obwohl von Abriss in der Bauvoranfrage gesprochen, geht man aus wahlkampfstrategischer Sicht lieber mit dem Landrat kuscheln und stellt die eigentliche Position in der Sache hinten an. Sachorientierte Politik sieht anders aus!