Grüne möchten Energiewende vorantreiben – FNP Wind überarbeiten

Die Grünenfraktion hat sich bei einem Ortstermin ein eigenes Bild über die Standorte der geplanten Windkraftanlagen gemacht.
Grüne möchten Energiewende vorantreiben – FNP Wind überarbeiten

Durch das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes wird das Saarland verpflichtet, bis 31.12.2027 1,1 Prozent und bis 31.12.2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergieflächen auszuweisen. 

Hierfür hat das Saarland eine Studie in Auftrag gegeben, die die Flächenpotentiale im Land ermittelt hat. Resultierend daraus, müssen die Städte und Gemeinden im Saarland in zwei Schritten Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Die Stadt Blieskastel muss demnach das sogenannte „kommunale Teilflächenziel“ von 0,3 Prozent der Gemeindefläche bis 31.12.2027 und 0,55 Prozent bis 31.12.2030 erreichen. Dies entspricht in Summe einer Gesamtfläche von 59,08 Hektar bis 31.12.2030, eine Mehrausweisung ist selbstverständlich möglich.

„Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die aktuell im Flächennutzungsplan Wind der Stadt Blieskastel ausgewiesenen Flächen an das Land zu melden und gleichzeitig zu beschließen, dass diese Flächen als ‚Rotor-Out‘-Flächen anzusehen sind. Damit ist gemeint, dass das Windrad in der für Windenergie bestimmten Fläche stehen muss, der Rotor aber über das Vorranggebiet hinausragen kann. Aktuell sind in unserem Flächennutzungsplan 66 Hektar der städtischen Fläche ausgewiesen, so dass seitens der Verwaltung angenommen wird, dass die bisherige Flächenausweisung ausreicht, um die Landesvorgaben zu erfüllen. Aus unserer Sicht ist diese Annahme jedoch falsch. Das Windflächenbedarfsgesetz orientiert sich am Grundsatz der Realisierbarkeit. Es müssen daher Flächen ausgewiesen werden, die auch tatsächlich realisierbar sind, sprich auf denen Windenergieanlagen gebaut werden können“, erklärt Lisa Becker, stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Stadtrat.

Ausweitung weiterer Flächen notwendig, sonst verliert die Stadt die Planungshoheit
Becker habe mit dem Wirtschaftsministerium selbst Kontakt aufgenommen. Dort verweise man auf die Eignung und Realisierbarkeit der Flächen. Eine reine Flächennennung zur Erfüllung der geforderten Flächenziels ohne Aussicht auf Realisierbarkeit würde nicht reichen, um die städtische Bringschuld zu erfüllen.

„Von unseren derzeitigen vier Vorranggebieten Wind ist eine bei Webenheim bebaut, die anderen drei Flächen sind aufgrund verschiedener Gründe nicht realisierbar. Für die Fläche Hochwald gibt es bereits einen Ablehnungsbescheid des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, die Fläche Geißborn ist aufgrund der schwierigen topografischen Lage nicht wirtschaftlich bebaubar, die Fläche Großer Wald steht aus luftverkehrstechnischen Gründen nicht zur Verfügung“, führt Becker weiter aus.

Aus Sicht der Grünen sei der Beschluss, dass die ausgewiesenen Flächen als „Rotor-Out“-Flächen zu verstehen sind, unschädlich. Es sei jedoch mitnichten so, dass die Stadt damit ihre Bringschuld erfüllt hätte. Die Grünen verweisen daher auf die Folgen: „Sofern sich die Flächenplanung als ungenügend herausstellen sollte, wird die Bebauung auf allen möglichen Flächen möglich werden. Insofern plädieren wir für ein vorausschauendes Handeln, bei dem die Stadt die Planungshoheit behält und selbst entscheidet, wo Windkraftanlagen gebaut werden können. Wir sprechen uns daher dafür aus, den Teilflächennutzungsplan Windenergie zu überarbeiten, um geeignete Flächen zur Nutzung der Windkraft auszuweisen“, so Becker abschließend.