Urteil “Neubau Kirchheimer Hof”

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Urteil vom 04.03.2020 die bisherige Rechtsauffassung der Stadt Blieskastel bestätigt und den Vorbescheid des Saarpfalz-​Kreises aufgehoben. Die Ersetzung des Einvernehmens durch den Kreis war rechtswidrig.

Zur Erinnerung: Der Stadtrat hatte das nötige Einvernehmen zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Kirchheimer Hof nicht hergestellt, der Saarpfalz-​Kreis als übergeordnete Behörde ersetzte in Folge dessen das Einvernehmen der Stadt. Daraufhin bevollmächtigte der Stadtrat fraktionsübergreifend die Verwaltung mit der Führung eines Rechtsstreits mit dem Saarpfalz-Kreis.

Lisa Becker„Uns freut besonders, dass sämtliche, von der Stadt vorgetragenen Argumente vom Gericht bestätigt wurden: Der Saarpfalz-​Kreis hat das Einvernehmen rechtswidrig ersetzt, der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Kirchheimer Hof ist baurechtlich nicht zulässig. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, wird für die baurechtliche Zulässigkeit eine Privilegierung nach § 35 BauGB benötigt. Diese versuchte der Eigentümer durch die Gründung eines gartenbaulichen Betriebes zu erlangen. Hierzu stellt das Gericht fest, dass ein Wohn- und Geschäftshaus einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung gerade nicht dient. Da die Betriebsunterlagen zudem wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind, schloss sich das Gericht sogar den Befürchtungen der Stadt an, dass das Vorhaben Wohn- und Geschäftsbebauung nicht einem gartenbaulichen Betrieb dienen soll, sondern vielmehr der Wunsch des Beigeladenen (=Eigentümers) im Vordergrund steht, im Außenbereich (in unmittelbarer Nähe zu den Schwiegereltern) zu wohnen (S. 32 des Urteils)” ,fasst Juristin Lisa Becker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Blieskasteler Stadtrat die Urteilsbegründung zusammen.

Sanierung des Herrenhauses als oberstes Ziel rückt in greifbare Nähe

„Unabhängig vom Ausgang des Rechtstreits war es oberste Priorität des Landrats und der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen im Blieskasteler Stadtrat, dass das Herrenhaus saniert und vor dem Verfall gerettet wird”, betont SPD-​Fraktionschef Achim Jesel.

„Es scheint, als hätten wir durch unsere Beharrlichkeit in der Sache Kirchheimer Hof unser Ziel erreicht: Der Stadt Blieskastel liegt inzwischen ein Bauantrag des Eigentümers zur denkmalgerechten Sanierung des Herrenhauses vor. Über diesen wird der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.05.2020 befinden“, zeigt sich Guido Freidinger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD und selbst Breitfurter zufrieden.