Verfahrensvorschlag zur Sicherung und Stärkung der offenen Jugendarbeit in Blieskastel 

 Verfahrensvorschlag zur Sicherung und Stärkung der offenen Jugendarbeit in Blieskastel 

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, 

ich möchte wie bereits angekündigt, noch ein paar wesentliche Aspekte hervorheben, die in der heutigen Diskussion nicht unbeachtet bleiben dürfen. 

Zunächst möchte ich auf die Situation um den sogenannten “Mehrgenerationen-Pavillon”, beziehungsweise wie er inzwischen auch genannt wird „Mehrere-Millionen-Pavillon“, in Biesingen Fragen auf. 

Es ist äußerst beunruhigend, dass dieses Dorfgemeinschaftshaus, das nach dem Wortlaut für mehrere Generationen gedacht ist,– wie wir gestern im Ausschuss erfahren haben – die Jugend im Dorf völlig unberücksichtigt lässt. Diese Auslassung steht im Widerspruch zu der integrativen Funktion, die solch ein Projekt erfüllen sollte. Ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass der Ortsrat von Biesingen ohne vorherige Konsultation des Stadtrates und ohne eine gesicherte finanzielle Grundlage die Anschaffung von Containern für die Jugendlichen pressewirksam angekündigt hat. Diese Vorgehensweise ignoriert nicht nur die finanzpolitischen Realitäten, sondern gefährdet auch die Glaubwürdigkeit der kommunalen Planung und des transparenten Umgangs mit öffentlichen Mitteln. 

Im Hinblick auf den im Raum stehenden Eigenanteil für die städtischen Jugendclubs möchte ich an die Ausführungen meines Kollegen Lukas Paltz anknüpfen. Die Festlegung des Eigenanteils der Jugendclubs auf 27,5% erscheint willkürlich. Diese Zahl wirft Fragen auf: Warum überhaupt genau 27,5%? In der ersten Vorlage der Verwaltung war noch von 25% die Rede. Diese Festlegung scheint mir recht willkürlich. 

Nach Rücksprache mit den Vorständen der Blieskasteler Jugendclubs und mit Juz United können wir sagen, dass diese Regelung für das P-Werk keine neue Belastung darstellt, da es bereits seit Jahren für ein Drittel seiner Nebenkosten selbst aufkommen muss. Aber für die anderen Jugendclubs stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, die diese nicht tragen können. Der Jugendclub Ballweiler beispielsweise kann aufgrund der räumlichen Situation keine Veranstaltungen anbieten und somit auch keine Einnahmen generieren.

Genau diese Besorgnis, dass die kleinen Jugendclubs keinen Beitrag von 27,5% der Betriebskosten leisten können, haben wir gestern im Ausschuss auch zum Ausdruck gebracht. Dort wurde uns dann aber dargelegt, dass dies mit den Jugendlichen bereits so besprochen worden sei. Dem ist aber offenbar nicht so. 

Auch falsch ist, dass dich für die anderen Jugendclubs, ausgenommen das P-Werk, die Kosten senken werden, wie Sie, Herr Freidinger, wiederholt behauptet haben. Die Jugendclubs haben bisher keine Betriebskosten getragen. 

Diese fehlende Transparenz und Einbindung der Betroffenen in den Entscheidungsprozess ist symptomatisch für die derzeitige politische Vorgehensweise und zeigt einen Mangel an partizipativer Kultur, den wir dringend überwinden müssen. 

Darüber hinaus möchte ich auf die Möglichkeit eines Teilabrisses mit anschließender Sanierung des P-Werks eingehen, wie sie im Konzept des Architekten Kleemann vorgeschlagen wurde. Diese Option sollte nicht kategorisch ausgeschlossen werden, sondern als wirtschaftlich vernünftige und kulturell wertvolle Alternative betrachtet werden. 

Erfreulicherweise stehen uns durch das kürzlich beschlossene Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes in Blieskastel 10,2 Millionen Euro, 849.398,00 Euro jährlich in den kommenden 12 Jahren, zur Verfügung. Es ist entscheidend, dass ein Teil dieser Mittel auch tatsächlich in die dringend benötigte Sanierung und Erneuerung unserer Jugendzentren fließen. 

Daher schlage ich vor, den Änderungsantrag von CDU und SPD um folgenden Passus zu ergänzen: 

„Die Option eines Teilabrisses des Café-Bereichs mit gleichzeitiger Sanierung der übrigen Räumlichkeiten des P-Werks ist als gleichwertige Möglichkeit in die Prüfung einzubeziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein mögliches Finanzierungskonzept zu erarbeiten, basierend auf der bereits vorliegenden Kosten- und Machbarkeitsstudie.“ 

Rechtlich stellt sich die Sache übrigens so dar: Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind Einrichtungen für die offene Jugendarbeit bereitzustellen. Dies wird im § 11 SGB VIII ausdrücklich festgelegt. 

Doch viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist das erst kürzlich verabschiedete – Sie kennen es vielleicht noch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen- Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz – SJMBG). LESEN Im Zuge der Einführung des SJMBG wurde auch das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz geändert, genauer gesagt § 49a. Darin heißt es LESEN. 

Wir haben hier genau ein solches Vorhaben: Die Stadtverwaltung will die Jugendclubs finanziell an den Betriebskosten beteiligen und für unser Jugendzemtrum P-Werk einen anderen Stadtort suchen. Doch eine gesetzlich vorgeschrieben Beteiligung hat nicht stattgefunden! 

Zumindest nicht in jüngster Zeit. Vor etwa vier Jahren fand eine Jugendwerkstatt im P-Werk statt. Deren Ergebnis war die Beauftragung von Herrn Kleemann mit besagter Machbarkeitsstudie. 

Damals – und ich prognostiziere und entnehme dem heutigen Protest hier im Saal- auch heute entscheiden sich die Jugendlichen für eine Sanierung des P-Werks. 

Es ist Aufgabe der Stadtverwaltung eine Lösung mit dem Vorstand des P-Werks und den Jugendlichen in unserer Stadt zu erarbeiten. Eine Entscheidung über deren Köpfe hinweg ist nicht akzeptabel. 

Wir fordern Sie daher eindringlich auf, unseren Ergänzungsantrag zu unterstützen und auch die rückwirkende Kostenbelastung für die Jugendclubs zu streichen. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine konstruktive Entscheidung im Sinne unserer Jugend. 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! 

Lisa Becker