Interkommunale Zusammenarbeit – Kommunaler Ordnungsdienst

Lisa Becker
Lisa Becker

Redebeitrag Lisa Becker 

Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ziel des Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Homburg im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes soll es sein, die PolizeiVO der Stadt Blieskastel durchzusetzen – und damit die Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt aufrechtzuerhalten.
Unser Ordnungsamt ist derzeit personell nicht in der Lage auf der erheblichen Größe der Stadt Blieskastel stets vor Ort präsent zu sein und für eben diese Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Daher ist bereits seit längerem klar, dass wir sozusagen einen Außendienst benötigen. Mitarbeiter*innen, die – nicht nur zu den regulären Dienstzeiten – im gesamten Stadtgebiet unterwegs sind und sich beispielsweise um illegale Müllablagerungen, Lärmbelästigungen und ähnliche, kleinere Ärgernisse kümmern. Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten sind diese berechtigt, Bußgelder zu verhängen.
Nachdem im Dezember von fast allen Fraktionen Rückfragen zu dem hier vorliegenden Vertragsentwurf bestanden hatten und auch ich nicht zufrieden mit einigen Regelungen des Vertrages war, hatte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zusagt, hier mit der Stadt Homburg nachverhandeln und einige Dinge klarstellen zu wollen. Ich denke, hinsichtlich der unklaren Passagen des Vertrages konnten wir durch die Nachfrage Aufklärung verschaffen. Hinsichtlich der für uns eher unvorteilhafte Regelung im Hinblick auf die nicht gewährte Krankheitsvertretung war die Stadt Homburg zunächst nicht bereit, eine anderweitige Regelung zu treffen. Wir schlagen Ihnen daher heute vor, den in der Tischvorlage niedergeschriebenen Passus hinsichtlich einer längeren Ausfallzeit mitaufzunehmen. Ob sich die Stadt Homburg hierauf einlassen wird, muss sich zeigen. Angemerkt sei jedoch auch, dass in einem solchen Fall die oder der verbleibende Mitarbeiter*in auch alle unterwegs sein soll.
Auch wenn gerade im Hinblick auf die Krankheitsvertretung für uns keine deutlich günstigerere Lösung erzielt werden konnte, rate ich Ihnen dennoch, dem vorliegenden Vertragsentwurf in modifizierter Form zuzustimmen. Aus den vorgenannten Gründen ist es für uns und das subjektive Bedürfnis unserer Bürger*innen nach Sicherheit und Ordnung von Bedeutung, nun einen KOD zu etablieren. Dass dies besser mit einem größeren Partner an unserer Seite funktioniert, zeigt sich in der Zusammenarbeit mit dem Saar-​Pfalz-​Kreis beim ruhenden Verkehr. Durch die ortsfremden Mitarbeiter*innen werden persönliche Konflikte vermieden. Daher kann die IKZ in diesem Bereich für uns nur von Vorteil sein, mögliche Nachverhandlungspunkte werden sich im Dienst zeigen und könnten von uns bei Bedarf erneut verhandelt werden.
Daher bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Vertragsentwurf.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Eintritt einer irregulären Ausfallzeit von länger als 10 Werktagen einer Mitarbeiterin /​ eines Mitarbeiters, wird nach Kriterien der Möglichkeit und der Bedarfslage die Bereitstellung eines Personalersatzes zwischen den Vertragspartnern abgestimmt.