Haushalt 2017-​2018 ohne Auflagen genehmigt Erfolg nach schwieriger Aufstellung

CDU und Grüne: Haushalt 2017-​2018 ohne Auflagen genehmigt –
Erfolg nach schwieriger Aufstellung

Es war bislang der schwierigste Haushalt, den der Stadtrat aufzustellen hatte. Neben St. Ingbert ist Blieskastel wohl die einzige Stadt im Kreis, die ohne Sanierungshaushalt auskommt: Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2017-​2018 ohne Auflagen genehmigt.
Damit das möglich wurde, waren im Stadtrat und auch unpopuläre Konsolidierungsbeschlüsse notwendig. „Wir sind froh, dass sich die gemeinsame Kraftanstrengung gelohnt hat“, sagte CDU-​Fraktionschef Holger Schmitt.  „Damit sind die geplante Gelder für Investitionen und Projekt frei“, ergänzte sein Kollege Lukas Paltz für die Bündnisgrünen.

Gelder für Investitionen freigegeben

Bei der Aufstellung des Haushaltes haben CDU und Grüne großen Wert auf die Entwicklung der Stadtteile gelegt. Entsprechend viele Projekte finden sich dezentral in den Ortsteilen. Investitionsschwerpunkt liegt wieder im Bereich Schulen und Kitas, aber auch bei Energetischen Sanierungen und dem barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen. Größtes Einzelprojekt ist der städtische Anteil  der “kleinen Stadtumgehung”, die das Verkehrskonzept rund um den Verkehrskreisel Blieskastel vollenden soll. Diese Maßnahme wird gemeinsam mit dem Land durchgeführt. Auch die Ortsräte können nun Investitionen tätigen, für die ihnen der Stadtrat entsprechende Gelder bereitstellt.

Laufender Betrieb gesichert

Mit dem Haushalt ist auch der laufende Betrieb vieler freiwilliger Angebot der Stadt gesichert. Dies gilt z.B. für das Blieskasteler Schwimmbad, die verschiedenen Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser oder auch das Kulturprogramm der Stadt. Auch die Ortsratsbudgets sind damit freigegeben.

Controlling durch die Aufsicht

Wie die Bürgermeisterin mitteilte, hat die Aufsicht ein engmaschiges Controlling angekündigt: So wird die Behörde die Umsetzung aller Konsolidierungsmaßnahmen überwachen und den Erfolg der Maßnahmen kontrollieren: Eine konsequente Umsetzung der Haushaltsbeschlüssen ist daher Pflicht.