LÄRMSCHUTZ

Grünen-​Initiative zur Bürger-​Info „Förderung von passivem Lärmschutz entlang der B423“ erfolgreich

Wir brauchen endlich ein striktes Durchfahrtsverbot für Transit-LKW durch unsere Dörfer.
Insbesondere in Biesingen und in Webenheim liegen die Werte häufig über den zulässigen Grenzwerten.
Grünen-Initiative zur Bürger-Info „Förderung von passivem Lärmschutz entlang der B423“ erfolgreich

In seiner Sitzung vom 25.05.2023 beschäftigte sich der Blieskasteler Stadtrat mit einem Antrag der Grünen-​Fraktion zur einer Infoveranstaltung zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der B423.

Ziel des Antrages war es, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Landesbetrieb für Straßenbau die vom Lärm geplagten Anwohnerinnen und Anwohner über die Fördermöglichkeiten für Schallschutzfenster oder eine Dämmung umfassend vor Ort sowie über die Presse und social media informiert. Erfreulicherweise erweiterte der Stadtrat das Anliegen der Grünen und entschied sich dafür, dass es nicht nur eine gesamtstädtische, sondern je betroffenem Ortsteil eine separate Info-​Veranstaltung geben soll. Gleichzeitig soll mindestens eine davon online per stream übertragen werden.

„Wir freuen uns sehr, dass auch die anderen Fraktionen im Blieskasteler Stadtrat unsere Initiative einer Info-​Veranstaltung zur Förderungsmöglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen entlang der B423 begrüßen und sogar ausgeweitet haben. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben so die Möglichkeit, sich umfassend über die Fördervoraussetzungen zu informieren. Wir hoffen nun, dass die Stadtverwaltung schnellstmöglich zu den entsprechenden Info-​Veranstaltungen einlädt“, erläutert Lisa Becker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen.


Zum Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen im Blieskasteler Stadtrat hatte der Landesbetrieb für Straßenbau entlang der B423 eine Lärmberechnung vorgenommen und diese Ergebnisse kürzlich im Blieskasteler Umweltausschuss vorgestellt. Die Berechnung war notwendig, da Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen, sog. passiver Lärmschutz, nur möglich sind, wenn zuvor eine solche Berechnung der durchschnittlichen Lärmwerte vorgenommen wurde. Da die Lärmwerte sowohl in Biesingen als auch in Webenheim weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen, können betroffene Anwohnerinnen und Anwohner für den Einbau von Lärmschutzfenstern oder einer Dämmung Fördermittel in Höhe von 75% der Kosten beim Landesbetrieb beantragen. Auch durchgeführte Maßnahmen, die bis zu 10 Jahre zurückliegen, können noch erstattet werden, sofern diese den Vorgaben des Lärmschutzes entsprechen. Diese Info wurde bisher aber lediglich an die Ratsmitglieder und die Ortsräte weitergegeben. Daher ergriff die Grünenfraktion die Initiative und forderte nun eine Infoveranstaltung von Stadt und Land sowie entsprechende Presseinformationen.

Siehe auch:
Antrag „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“