Grüne erneuern Forderung nach Verkehrsreduzierung entlang der B 423 – Kreis und Land in der Pflicht

42 Tonnen auf der Saargemünder Straße (B423) in Blieskastel
42 Tonnen auf der Saargemünder Straße (B423) in Blieskastel

Die Fraktion der Grünen im Blieskasteler Stadtrat bewertet die Ergebnisse der Gespräche von Bürgermeister Hertzler, Landrat Gallo und dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zum Thema Verkehrslärm an der B 423 als einen Teilerfolg. Der Landrat und die Verkehrsministerin sollen jedoch erneut die rechtlichen Möglichkeiten eines LKW-​Durchfahrtsverbots für den Transitverkehr prüfen. 

Zur Erinnerung:

Unter dem Titel „Lärmschutz verbessern – Belastungen reduzieren – Verkehr vermeiden und verlagern“

fasste der Blieskasteler Stadtrat am 15.04.2020 einen einstimmigen Beschluss, der diverse Maßnahmen zur Verkehrs- und Lärmreduzierung an der B 423 beeinhaltete. Dem Antrag von SPD und Grünen war eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages beigefügt. Diese kommt zu dem Schluss, dass bei der Überschreitung von Lärmwerten innerhalb geschlossener Ortschaften diverse verkehrsrechtliche Maßnahmen, bis hin zu einem LKW-​Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr, ergriffen werden können. Dies ist ausdrücklich auch auf Bundesstraßen möglich.

„Bei dem kürzlich stattgefundenen Treffen zwischen Bürgermeister Hertzler, Landrat Gallo und dem LfS wurde vereinbart, dass zunächst eine Lärmmessung an der B 423 durchgeführt werden solle. Auf Grundlage dieser Lärmmessung, sowie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit könnte dann möglicherweise Tempo 30 für LKW eingeführt werden“, erläutert Lukas Paltz, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat von Blieskastel.
Die Grünen begrüßen dies ausdrücklich. Dennoch möchten sie der Aussage der zuständigen Behörden, ein Durchfahrtsverbot für LKW sei aufgrund der Klassifizierung der B 423 als Bundesstraße nicht umsetzbar, entschieden widersprechen: „In der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wird ausdrücklich auch die Möglichkeit eines LKW-​Durchfahrtsverbotes für Bundesstraßen aufgrund von § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz als mögliche Maßnahme in Betracht gezogen“, so Paltz weiter.

Grünen Fraktion beantragt Vertreter*innen des LfS und des Kreises in Bauausschusssitzung einzuladen
Für die nächste Sitzung des Umwelt, Planen, Bauen Ausschusses beantragt die Blieskasteler Grünen Fraktion daher, je eine/​n Vertreter/​in des Kreises und des Landesbetriebes für Straßenbau einzuladen. Die von der Firma Ökonova in der Vergangenheit durchgeführte Lärmmessung in Webenheim kam nach Angaben der Grünen zu dem Ergebnis, dass die Lärmwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich überschritten werden. „Sollte sich eine Lärmüberschreitung auch bei der nun geplanten Lärmmessung bestätigen, haben die zuständigen Behörden im Rahmen ihres Ermessensspielraumes und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine den Erfordernissen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit angemessene Entscheidung zu treffen. Die rechtlichen Möglichkeiten hierzu wollen wir uns unter Beachtung der Stellungnahme des Deutschen Bundestages vom Kreis sowie vom LfS erläutern lassen“, erklärt Lisa Becker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat und Erste Beigeordnete der Stadt Blieskastel, abschließend.