Ausweisung „Bickenalb“ zum Landschaftzschutzgebiet

TOP 7:

Ausweisung „Bickenalb“ zum Landschaftzschutzgebiet

Redebeitrag Lisa Becker, Fraktion Bündnis90/​Die Grünen

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,

NATURA 2000-​Gebiete unabdingbar für Artenvielfalt

selbstverständlich ist es gerade unserer Fraktion ein großes Anliegen, dass Landschafts- und Naturschutzgebiete als Natura 2000 Gebiete ausgewiesen werden. Die Schutzgebiete dienen nach der Fauna- Flora-​Habitat-​Richtlinge sowie der EG-​Vogelschutzrichtlinie als Instrumentarium zum Arten- und Lebensraumschutz.

Bei Ausweisung Menschen mitnehmen

Die Ausweisung kann unserer Meinung nach aber nur dann ein erfolgreiches Mittel zum Arten- und Lebensraumschutz sein, wenn sie von den Menschen vor Ort akzeptiert und getragen wird. Wir als Stadträte sollten immer die Belange aller beteiligten Akteure im Auge behalten.
Wie in der Stellungnahme des Ortsrates Altheim zu lesen ist, sind derzeit drei aktive Landwirte- davon ein ökologisch betriebener Hof- von der Ausweisung unmittelbar betroffen. Die Vollerwerbsbetriebe hätten eine nicht auszugleichende Nutzungseinschränkung hinzunehmen, der wir hier nicht zustimmen möchten. Wir möchten, dass zukünftig noch viele Landwirte ihr Auskommen in der Biosphäre finden.

Änderung durch Flurbereinigung berücksichtigen

Als zusätzlicher Aspekt ist neben dem wirtschaftlichen für die Landwirte auch noch die Kartierung angesprochen worden. Demnach entspricht der Gebietszuschnitt in der Rechtsverordnung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, die durch die Flurbereinigung im Jahr 2008 geschaffen worden sind. Eine Gebietsausweisung hätte daher wieder eine Zersplitterung der jetzigen zusammenhängenden Gebiete zur Folge.
Daher können wir den Entwürfen zur Rechtsverordnung nicht zustimmen und befürworten stattdessen eine erneute Abstimmung über die Gebietsauswahl zwischen dem Umweltministerium und den betroffenen Menschen vor Ort unter Berücksichtigung der Flurbereinigung aus dem Jahr 2008.

Danke für ihre Aufmerksamkeit!