Reduzierung des Transit-​LKW-​Verkehrs entlang der 423 – Kreis und Land in der Verantwortung

Stadt Blieskastel
Herr Bürgermeister
Bernd Hertzler

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion von Bündnis 90 /​ Die Grünen beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen nehmen:

Reduzierung des Transit-​LKW-​Verkehrs entlang der 423 – Kreis und Land in der Verantwortung

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung fordert von den zuständigen Verkehrsbehörden bei Kreis und Land die Möglichkeiten eines LKW-​Transitverbotes entlang der B 423 intensiv zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen.
  2. Eine Erfassung des Verkehrsaufkommens des Schwerlastverkehrs soll durch eine Zählung erfolgen. Auf Grundlage dieser Zählung können Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung erlassen werden.
  3. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über die Ergebnisse der geplanten Lärmmessungen entlang der B 423.
  4. Weitere Schritte sind in Abstimmung mit dem Runden Tisch „Mobilität“ zu erarbeiten. Die Ortstvorsteher:innen der betroffenen Stadteile sind in die Planungen zur Verkehrsreduzierung einzubeziehen.

Begründung:
 Unter dem Titel „Lärmschutz verbessern – Belastungen reduzieren – Verkehr vermeiden und verlagern“ fasste der Blieskasteler Stadtrat am 15.04.2020 einen einstimmigen Beschluss, der diverse Maßnahmen zur Verkehrs- und Lärmreduzierung an der B 423 beinhaltete. Dem Antrag von SPD und Grünen war eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages beigefügt. Diese kommt zu dem Schluss, dass bei der Überschreitung von Lärmwerten innerhalb geschlossener Ortschaften diverse verkehrsrechtliche Maßnahmen, bis hin zu einem LKW-​Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr, ergriffen werden können. Dies ist ausdrücklich auch auf Bundesstraßen möglich.

Bei dem kürzlich stattgefundenen Treffen zwischen Bürgermeister Hertzler, Landrat Gallo und Vertreter des Landesbetriebes für Straßenbau wurde vereinbart, dass zunächst eine Lärmmessung an der B 423 durchgeführt werden solle. Auf Grundlage dieser Lärmmessung, sowie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit könnte dann möglicherweise Tempo 30 für LKW eingeführt werden. Auf die Möglichkeit eines Verbots des LKW-​Transitverkehrs wurde jedoch nicht mehr explizit eingegangen. In der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wird ausdrücklich auch die Möglichkeit eines LKW-​Durchfahrtsverbotes für Bundesstraßen aufgrund von Paragraph 45 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz als mögliche Maßnahme in Betracht gezogen.

Sollte sich eine Lärmüberschreitung auch bei den Lärmmessung bestätigen, haben die zuständigen Behörden im Rahmen ihres Ermessensspielraumes und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine den Erfordernissen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit angemessene Entscheidung zu treffen. Die rechtlichen Möglichkeiten hierzu wollen wir uns unter Beachtung der Stellungnahme des Deutschen Bundestages vom Kreis sowie vom Landesbetrieb für Straßenbau erläutern lassen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Anmerkung:
Die Grünenfraktion beantragen, jeweils eine(n) Vertreter:in der zuständigen Verkehrsbehörden des Saarpfalzkreises und des Verkehrsministeriums im Sinne von Sachverständigen zur Ausschusssitzung einzuladen

 

 

gez. Lukas Paltz