Neuordnung der Organisationsstrukturen bei der saarländischen Polizei – Präsenz in der Fläche erhalten!

Stadt Blieskastel

Frau Bürgermeisterin

Annelie Faber-​Wegener

02.05.2018

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin

Bündnisgrüne und CDU beantragen, folgenden Punkt auf die Tagesordnung (öffentlicher Teil) einer nächstmöglichen Ausschusssitzung als EILANTRAG aufzunehmen und dazu den Leiter der zuständigen Polizeiabteilung D im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport oder einen verantwortlichen Vertreter kurzfristig einzuladen.

EILANTRAG: Neuordnung der Organisationsstrukturen bei der saarländischen Polizei – Präsenz in der Fläche erhalten!

Beschlussvorschlag:

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport berichtet über die geplanten Veränderungen bei der Polizeieinspektion Blieskastel.

Die Planungen werden im Detail mit Auswirkungen auf Personalstärke, Einsatzorganisation, Präsenz in der Fläche und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger dargestellt.

Begründung:

In der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung wird über eine Neuorganisation bei der saarländischen Polizei berichtet. Danach soll u.a. auch die bisherige B-​Inspektion Blieskastel zu einem organisatorisch unselbstständigen Revier umgewandelt werden.

CDU und Grüne sind beunruhigt über diese Ankündigung. Die konkreten Auswirkungen auf die Polizeipräsenz und die öffentliche Sicherheit können aus der Berichterstattung noch nicht abgeschätzt werden. Es ist zu befürchten, dass die geplante Reorganisation zu einem Verlust an Sicherheit führt, sofern keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Hier besteht Klärungs- und Handlungsbedarf.

Die Bürgermeister von Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal haben sich daher bereits schriftlich an den Ministerpräsidenten des Saarlandes gewendet. Aus Sicht von CDU und Grünen muss die Präsenz unserer Polizei in der Fläche gesichert und das derzeitige Sicherheitsniveau Blieskastels erhalten werden. 

Aufgrund der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung zur Zeitplanung und Beschlussfassung sehen wir auch die Voraussetzung § 41 Abs.5 KSVG i.V.m § 14 Abs. 3der GO für den Stadtrat als gegeben an.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez. Holger Schmit gez. Lukas Paltz