Jugend im Schwimmbereich soll einheitlich gefördert werden

by Ralphie Zotti SXC
by Ralphie Zotti SXC

Jugend im Schwimmbereich soll einheitlich gefördert werden – CDU und Grüne: Niemand wird rückwirkend belastet

Blieskastel. Bei rückwirkenden Stadtratsbeschlüssen zur Vereinsförderung dürfen die Betroffenen nicht rückwirkend finanziell belastet werden. Hier gilt der Vertrauensschutz. Das haben CDU und Grüne in der jüngsten Stadtratssitzung klargestellt.

Im konkreten Fall hatte das Rechnungsprüfungsamt die Förderpraxis der DLRG beanstandet, die nicht satzungskonform war. Da die schwimmtreibenden Vereine unterschiedlich bezuschusst wurden, will die Stadtverwaltung die Modalitäten an die allgemeine Vereinsförderung anpassen. Danach soll besonders die Jugend gefördert werden. Vereine zahlen für die Jugendlichen nichts, außer der Mehrwertsteuer.

Im Vorfeld war mit beiden Vereinen die Vorgehensweise besprochen worden: Eine rückwirkende Änderung ab 2015, um grünes Licht vom Rechnungsprüfungsamt zu erhalten, sowie die Möglichkeit, für diese zwei Jahre eine Härtefallregelung zu beantragen.

Wie die Beigeordnete Brigitte Adamek-​Rinderle (Grüne) und der Fraktionschef der CDU Holger Schmitt für die Koalition klarstellten, darf dabei kein Verein rückwirkend belastet werden. Dementsprechend schlug die Koalition in Abstimmung mit der Stadtverwaltung vor, für die Jahre 2015 und 2016 eine Härtefallregelung  zu treffen.

Obwohl sich alle Parteien im Ziel einig waren, beharrte die SPD auf ihrem eigenen Lösungsweg, gegen den die Stadtverwaltung jedoch Bedenken geltend machte. Daraufhin stellte die Koalition den Antrag, das Thema zu vertragen und einen gemeinsamen Lösungsweg festzulegen. „In der Sache wollen wir schließlich alle dasselbe“, stellten Adamek-​Rinderle und Schmitt fest.