Grüne Blieskastel: Erhalt des Kirchheimer Hofes – Landrat soll sich an Baurecht halten

Kirchheier Hof (Googlemaps)
Kirchheier Hof (Googlemaps)

Erst kürzlich hat der SR erneut über eine Bauvoranfrage des Eigentümers des Kirchheimer Hofes berichtet. Der Eigentümer möchte dort ein Einfamilienhaus an einer Stelle errichten, an der sich derzeit eine ältere, nicht unter Denkmalschutz stehende Scheune befindet.

„Der Stadtrat von Blieskastel hat im Sinne der Verwaltung bereits entschieden, dass er das Einvernehmen zu dieser Anfrage nicht herstellt, da das Vorhaben baurechtswidrig ist. Der Landrat hingegen sieht die Sachlage anders und will dem Eigentümer den Neubau in bester Lage ermöglichen. Das eigentliche Wohnhaus des Kirchheimer Hofes, welches bis zum Verkauf an den jetzigen Eigentümer auch noch bewohnt war, weist seit dem letzten Jahr Schäden an Dach und Mauerwerk auf“, berichtet Lukas Paltz, Partei- und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/​Die Grünen Blieskastel.

Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde nicht missbrauchen

Für die Blieskasteler Grünen hat es oberste Priorität, dass sich jegliches Vorgehen im Rahmen des baurechtlich Möglichen bewegt. „Das Bauamt der Stadtverwaltung hat eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und in der entsprechenden Vorlage genau herausgearbeitet, weshalb eine nötige Privilegierung des Vorhabens nicht gegeben ist. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb der Landrat hier ‚möglich machen will, was rechtlich gar nicht geht‘ (SR3 Bericht, Region am Mittag vom 05.12.2017) und sich kraft seines Amtes über die kommunale Planungshoheit hinwegsetzen möchte. Wir appellieren daher an das Rechts- und Demokratieverständnis von Landrat Theophil Gallo und fordern diesen dazu auf, seine Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde nicht zu missbrauchen, um Einzelinteressen zu bevorzugen oder durchzusetzen. Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung ist durch vergangene Gerichtsurteile belegt und gesichert. Das Landratsamt hingegen hat sich bisher jedoch um eine juristisch ausgearbeitete Begründung dem Stadtrat gegenüber gedrückt und beruft sich auf externe Stellungnahmen“, erklärt Lisa Becker, Parteivorsitzende von Bündnis 90/​die Grünen Blieskastel und Juristin.

Stadt kann klagen – Denkmalschutz des Kirchheimer Hofes von besonderer Bedeutung

Der Kirchheimer Hof hat für die Blieskasteler Bündnisgrünen einen besonderen historischen Wert, den es im Sinne des saarländischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen gilt.
„Sollte der Landrat an seiner bisherigen Ankündigung festhalten und den Versuch unternehmen, an dem Stadtrat vorbei Tatsachen zu schaffen, hat die Stadt Blieskastel die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Der Erhalt des ursprünglichen, nun stark beschädigten Wohnhauses hat für uns eine herausragende Bedeutung. Wir sehen den Kirchheimer Hof als ganzes Ensemble und wollen keine baurechtswidrige Zersplitterung des Anwesens“, erklärt Lisa Becker abschließend.

 

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